Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Definition
1. Die Vilendo GmbH wird im Folgenden "Vilendo" genannt.
2. Der Vertragspartner, der Vilendo für die Durchführung einer Dienstleistung beauftragt oder eine Ware bestellt, wird im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet. Der Begriff "Auftraggeber" subsumiert auch sämtliche Rechtsnachfolger des Auftraggebers.
3. Die Mindestvertragslaufzeit bei Abonnement-Verträgen, innerhalb derer nicht gekündigt werden kann, wird im Folgenden "Abrechnungszeitraum" genannt.
4. Das Datum, an dem ein Abonnement beginnt, wird im Folgenden als "Startdatum" bezeichnet.
5. Das Online-Portal von Vilendo lässt sich auch als Progressive Web App auf mobilen Endgeräten installieren. Die Verwendung des Begriffs "Online-Portal" soll im Folgenden auch die Progressive Web App mit einschließen.
§ 2 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Vilendo mit seinen Auftraggebern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
2. Hiermit wird der Einbeziehung der AGB des Auftraggebers widersprochen, sofern die Geltung seiner AGB nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragspartner des Auftraggebers ist "Vilendo GmbH, Reiterweg 7, 82266 Inning a. Ammersee".
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Angaben zu Produkten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen oder auf der Website von Vilendo stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot von Vilendo dar.
2. Der Gegenstand des Vertrages, die zu erbringende Leistung sowie die zu zahlende Vergütung sind im Online-Portal von Vilendo im Bereich "Abonnements" oder im jeweiligen Angebot von Vilendo beschrieben.
3. Vilendo behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, solange es nicht wirksam vom Auftraggeber angenommen wurde.
4. Indem der Auftraggeber ein Abonnement im Online-Portal von Vilendo abschließt, erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er das Angebot gemäß den AGB annimmt. Im Falle eines individuellen Angebots erfolgt die Annahme des Angebots gemäß den AGB durch den Auftraggeber, indem er das Angebot von Vilendo schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail akzeptiert.
5. Ein Kaufvertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Vilendo eine Bestätigung über das abgeschlossene Abonnement oder eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber gesendet hat oder mit den zur Auftragsausführung verbundenen Arbeiten begonnen hat oder die Produkte an den Auftraggeber oder an die von ihm angegebene Lieferadresse gesendet hat. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Vilendo gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich.
6. Erfolgt die Annahmeerklärung nicht spätestens 14 Tage nach der Bestellung, gilt das Angebot als abgelehnt. Vilendo behält sich das Recht vor, Bestellungen im Einzelfall abzulehnen. Bestellungen können insbesondere abgelehnt werden, wenn die Bestellung von den von Vilendo vorgegebenen Anforderungen abweicht.
7. Vilendo ist berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber zurückzutreten, wenn dieser den Zahlungsforderungen nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn sonstige Umstände bekannt werden, die seine Leistungsfähigkeit in Frage stellen.
8. Vilendo räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Services ein.
§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Schließt der Auftraggeber ein Abonnement ab, wird jeweils zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums eine Rechnung erstellt. Sofern in den Vertragsbedingungen oder Angeboten nicht anderweitig geregelt, werden Zahlungsansprüche aus Abonnement-Verträgen per SEPA-Lastschrift eingezogen und sind sofort zur Zahlung fällig, Zahlungsansprüche aus allen übrigen Verträgen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung der Rechnung als PDF-Dokument an die vom Auftraggeber im Online-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
4. Für Rücküberweisungen oder Zahlungsrückabwicklungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält sich Vilendo das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro netto zu erheben.
5. Im Falle von Zahlungsverzug ist Vilendo berechtigt, Verzugzinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen und für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs ein Entgelt von 10 Euro netto zu erheben. Vilendo behält sich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug die Dienstleistung oder Teile der Dienstleistung zurückzubehalten, den Zugang zum Online-Portal zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
6. Vilendo ist jederzeit berechtigt, in Abonnements festgelegte Preise oder den Umfang der enthaltenen Dienstleistungen zu ändern. Die geänderten Konditionen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten zu Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, frühestens jedoch 3 Wochen vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode, in Kraft.
§ 5 Auftragsdurchführung
1. Der Auftraggeber und Vilendo sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen und Auskünften zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Seiten zu gewährleisten.
2. Vilendo kann zur Leistungserbringung Unteraufträge vergeben, hat aber dafür Sorge zu tragen, dass der Unterauftragnehmer die erforderliche Vertraulichkeit wahrt sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. den Datenschutz, einhält.
§ 6 Liefertermine und Fristen
1. Kann Vilendo vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, vereinbart der Auftraggeber mit Vilendo angemessene neue Liefer- und Leistungsfristen. Können diese neu vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen von Vilendo ebenfalls nicht eingehalten werden und liegt die Ursache alleine bei Vilendo, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen kann Vilendo dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
2. Soweit Vilendo höhere Gewalt, Streik oder von Vilendo nicht zu vertretende Betriebsstörungen (auch bei einem Unterauftragnehmer) betrifft, kommt Vilendo nicht in Verzug und die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen wird für die Dauer der Störung automatisch ausgesetzt. Vilendo informiert den Auftraggeber über Beginn und Ende der Störung.
§ 7 Vertragsdauer
1. Sofern in den Vertragsbedingungen oder Angeboten nicht anderweitig geregelt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei Abonnement-Verträgen die Anzahl der Tage vom Startdatum bis zum letzten Tag des gleichen Monats. Der Beginn der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Datum, das der Auftraggeber als Startdatum angibt.
2. Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit (also keine Abonnement-Verträge) verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Die vorzeitige Kündigung ist bei Verträgen mit einer fest vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
3. Abonnement-Verträge (Verträge ohne feste Laufzeit) verlängern sich automatisch am letzten Tag des Monats um einen weiteren Monat, sofern der Auftraggeber nicht vor dem letzten Tag des Monats das Abonnement gekündigt hat. Falls eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
4. Werden Abonnement-Verträge mit monatlicher Laufzeit im laufenden Monat abgeschlossen, so wird der erste Abrechnungszeitraum anteilig auf die Gesamtanzahl der Tage des jeweiligen Monats berechnet. Wird beispielsweise ein Vertrag zum 7.6. abgeschlossen, so beträgt die in Rechnung gestellte Gebühr für den Monat Juni ein 24/30 der gesamten Monatsgebühr.
5. Upgrades von Abonnement-Verträgen werden sofort wirksam. Der Abrechnungszeitraum des Upgrades beginnt mit der Aktivierung und berechnet sich im ersten Monat anteilig auf die Gesamtanzahl der Tage des jeweiligen Monats.
6. Downgrades von Abonnement-Verträgen werden zum 1. des darauffolgenden Monats wirksam.
§ 8 Kündigung
1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Abonnement-Verträge im Online-Portal zu kündigen. In allen anderen Fällen bedarf die Kündigung der Schriftform per Brief. Die Kündigungsfrist beträgt bei Abonnement-Verträgen einen Tag zum Ende des Monats. Es können nur aktive Abonnement-Verträge gekündigt werden.
2. Beendet der Auftraggeber nach Beendigung eines Abonnement-Vertrages seine Mitgliedschaft im Online-Portal, behält sich Vilendo aus datenschutzrechtlichen Gründen das Recht vor, Daten des Auftraggebers zu löschen.
3. Als "inaktiver Online-Zugang" wird das Benutzerkonto eines Auftraggebers bezeichnet, das über längere Zeit nicht besucht wurde und mit keinem kostenpflichtigen und aktiven Abonnement und mit keinem kostenpflichtigen aktiven Auftrag verknüpft ist. Der Inhaber eines inaktiven Online-Zugangs wird per E-Mail von Vilendo über diesen Sachverhalt informiert. Meldet sich der Kontoinhaber in den nachfolgenden 4 Wochen nicht in seinem Online-Zugang an, ist Vilendo berechtigt, seine Mitgliedschaft im Online-Portal zu beenden und Daten des Kontoinhabers zu löschen.
4. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder durch von Vilendo nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat Vilendo das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen sofort abzurechnen.
5. Bei Verstößen gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Vilendo berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen sofort abzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch Vilendo der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
§ 9 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Für Schäden an Leben, Körper oder der Gesundheit haftet Vilendo uneingeschränkt sowie in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Weiterhin bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
2. Sofern wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt werden, ist die Haftung von Vilendo bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden beschränkt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
3. Bei der Verletzung unwesentlicher Pflichten, die aus dem Vertrag hervorgehen, ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
4. Vilendo übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der für die Datenübertragung und Datenerfassung genutzten technischen Einrichtungen sowie für die stetige Verfügbarkeit der Services von Vilendo. Eine stetige Verfügbarkeit der Services ist technisch bedingt nicht möglich, da bei Wartungsarbeiten an Hardware und Software oder bei Angriffen über das Internet (z.B. DoS-Attacken) Vilendo seine Services kurzzeitig einschränken oder unterbrechen muss.
5. Vilendo kann aus technischen Gründen nicht garantieren, dass die über das Internet zur Verfügung gestellten Services unter allen Browsern, Betriebssystemen und auf allen Endgeräten fehlerfrei funktionieren.
6. Vilendo übernimmt wegen der Unüberschaubarkeit der Einflussfaktoren keinerlei Gewährleistung, dass die Auswertungsberichte oder vorgeschlagenen BGM-Maßnahmen zu einer Verbesserung im Unternehmen des Auftragsgebers (z.B. Verbesserung der Führungsqualität in den Abteilungen, Verbesserung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter, Verbesserung des Arbeitsklimas im Unternehmen) führt.
7. Die im Auswertungsbericht des Vilendo-Fragebogens vorgeschlagenen BGM- und Coaching-Anbieter dienen lediglich der Information des Befragten. Vilendo übernimmt kein Gewähr für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Informationen über die vorgeschlagenen Anbieter.
§ 10 Geistiges Eigentum & Veröffentlichungen
1. Bei den Vilendo übertragenen Arbeiten sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen Rechte des Auftraggebers vorausgesetzt. Die aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte resultierenden Folgen trägt der Auftraggeber. Vilendo wird den Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren.
2. Das Urheberrecht an allen von Vilendo verwendeten Materialien, Methoden, Konzepten und grafischen Darstellungen, die im Rahmen der Angebotserstellung oder der Leistungserbringung dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, liegt bei Vilendo oder bei Lizenzgebern von Vilendo. Sofern nicht anders in Lizenzbestimmungen festgelegt, dürfen sie weder kopiert, noch reproduziert, vertrieben oder auf andere Art und Weise zu eigenem Profit des Auftraggebers genutzt werden.
3. Die in den Befragungen von Vilendo erfassten Daten sind Eigentum von Vilendo. Sie werden mindestens 24 Monate nach Erfassung gespeichert und stehen dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses in Gesamtauswertungen zur Verfügung. Vilendo wahrt die Anonymität des Auftraggebers und der Testpersonen, sofern mit dem Auftraggeber nichts Gegenteiliges vereinbart wurde (der Auftraggeber beispielsweise im Online-Portal von Vilendo festlegt, welche Kennzahlen für sein Unternehmen veröffentlicht werden sollen).
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auswertungsergebnisse und Erkenntnisse, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangt hat, zu veröffentlichen. Dabei verpflichtet er sich, in der Veröffentlichung Vilendo als Quelle zu nennen und in digitalen Medien die Quellenangabe mit der Website "https://www.vilendo.de" zu verlinken (z.B. "Vilendo-Befragung 2022, www.vilendo.de").
5. Vor dem Nennen von Vilendo in wettbewerbsvergleichenden Veröffentlichungen muss der Auftraggeber den zu veröffentlichen Text von Vilendo freigeben lassen.
§ 11 Datenschutz
1. Erfasst Vilendo im Rahmen des Auftragsverhältnisses personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass er zur Bereitstellung der Daten berechtigt ist und, falls erforderlich, die Einwilligung der betroffenen Personen nachweislich eingeholt hat.
2. Zur Auftragserfüllung ist Vilendo berechtigt, personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte weiterzugeben (z.B. Kreditinstitute für das Lastschrifteinzugsverfahren).
3. Bestellt der Auftraggeber bei Vilendo Auswertungen, in denen einzelne Personen identifizierbar sind, verpflichtet sich der Auftraggeber vorab sicherzusellen, dass die betroffenen Personen ihr schriftliches und nachweisliches Einverständnis dazu abgegeben haben. Im Übrigen erstellt Vilendo keine Kennzahlen, wenn die Fallzahl aus weniger als vier Datensätzen besteht.
4. Auch wenn Vilendo über das Internet nur per HTTPS verschlüsselte Daten überträgt und Backup-Systeme zur Sicherung der Daten betreibt, kann Vilendo einen fehlerfreien und störungsfreien Schutz der Daten nicht vollständig gewährleisten. Die Verantwortung für den Schutz seiner persönlichen Daten obliegt dem Auftraggeber.
$ 12 Pflichten des Auftraggebers
1. Mit der Erteilung des Auftrages versichert der Auftraggeber, dass die Inhalte übertragener Bilddateien im Online-Portal nicht gegen die Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften der §§ 184 StGB (Verbreitung von Kinderpornographie) verstoßen. Sofern Vilendo Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird Vilendo unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten. Vilendo ist jedoch nicht verpflichtet, die im Online-Portal angegebenen Inhalte der Auftraggeber auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Zugang zum Online-Portal ein ausreichend kompliziertes Kennwort zu verwenden und seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich zu machen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass der Zugang zum Online-Portal nur durch den Auftraggeber selbst erfolgt.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Online-Portal ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und die zugrundeliegende Software weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder Teile der Software zu verwenden, um eine eigenständige Applikation zu erstellen.
§ 13 Allgemeine Bestimmungen
1. Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für Auftraggeber aus dem Ausland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann oder Unternehmer oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts handelt.
3. Sollten einzelne oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Parteien eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 11.12.2021